![](bilder/header-p.png)
![](bilder/header-p.png)
Es gibt jetzt eine gute Entscheidung für OLDTIMERFAHRER:
Die "Umwelt-Fahrverbotszonen" in einigen deutschen Großstädten sind von klassischen Fahrzeugen MIT H oder 07-Kennzeichen jederzeit frei zu befahren.
Bereits am 14.11.2007 wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung. Und Oldtimer, die kein H-Kennzeichen führen, die Voraussetzungen aber erfüllen (z.B. Fahrzeuge mit kleinen Motoren und Jahressteuer unter 191 €) dürfen nicht in die Umweltzonen einfahren
Auf der Homepage des DEUVET www.deuvet.de finden Sie dazu weitere Hinweise.
Weitere gute Infos bei "Umwelt-Plakette.de".
Weitere gute Infos (auch über Nachrüstung) bei "TÜV-Süd"
PS. Einige Städte -z.B. Frankfurt - bieten wohl Ausnahmen für "Beinahe-Oldtimer" ab 27 Jahren und gut erhalten