Historisches -H- Kennzeichen
Das „H-Kennzeichen“ wird auf Antrag für ein Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist und vornehmlich zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt wird, erteilt.
Voraussetzung:
- Alter 30 Jahre oder älter
Eingangsuntersuchung mit Gutachten beim TÜV oder DEKRA
Dazu muss sich das Kfz im guten Orginalzustand befinden.
Den "Anforderungskatalog für die Zulassung von Oldtimern" des TÜV-Süd finden Sie hier:
Das zuständige Bundesministerium plant eine Verschärfung der Beurteilung des Zustandes.
Weitere Infos des DEUVET finden Sie hier:
- Steuer (unabhängig von Hubraum/Kat) 191 €/Jahr (Motorräder 46 €/J.)
Gebühren für Zulassung und TÜV-Abnahme, einmalig
Rechtliche Grundlage ist der §21 c der StVZO für eine Betriebserlaubnis als Oldtimer, die in der Nutzung einer „normalen Zulassung“ entspricht.
Eine Kombination mit einem „Saisonkennzeichen“ ist nicht möglich.
Weitere kurze Information:
Ein Kurzzeitkennzeichen (früher „Rotes Kennz.“) benötigt eine Privatperson für die Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten abgemeldeter Kfz.
Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte erhält man bei den meisten Gesellschaften gegen einen Einmalbetrag. Gültigkeit maximal 5 Tage.
Alle Informationen wurden nach gründlicher Auswahl aber ohne Gewähr aufgenommen