- zurück -
Oldtimeranwalt
Oldtimeranwalt Michael Eckert und sein Team sind hier kompetente Ansprechpartner.
Weitere Infos HIER
Oldtimer sind keine gewöhnlichen Gebrauchtfahrzeuge, sondern technisches Kulturgut. Ein Gesetz, das Oldtimer-Recht regelt, gibt es nicht.
Rechtsfragen rund um Oldtimer erfordern deshalb eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, viel eigener Erfahrung mit Kauf, Verkauf, Restaurierung, Regelung von Versicherungsansprüchen, etc. sowie technisches Wissen und Insiderkenntnisse der Oldtimerbranche.
Oldtimeranwalt Michael Eckert und sein Team sind hier kompetente Ansprechpartner.
Weitere Infos HIER
Datum: 2010-05-04